Was ein Energie-Festpreisvertrag ist
An der Tankstelle können Sie sich nicht gegen steigende Preise absichern. Bei Lebensmitteln nicht. Bei den meisten Alltagskosten nicht. Aber bei Strom und Gas gibt es genau diese Möglichkeit.
An der Tankstelle können Sie sich nicht gegen steigende Preise absichern. Bei Lebensmitteln nicht. Bei den meisten Alltagskosten nicht. Aber bei Strom und Gas gibt es genau diese Möglichkeit.
Ein Energie-Festpreisvertrag schreibt den reinen Energiepreis für die gesamte Vertragslaufzeit unwiderruflich fest. Keine versteckten Klauseln, keine einseitigen Anpassungsrechte. Das Beschaffungsrisiko liegt beim Lieferanten – nicht bei Ihnen.
Verändern dürfen sich ausschließlich gesetzlich regulierte Elemente: Netzentgelte, Mehrwertsteuer und staatlich vorgeschriebene Abgaben.
Egal was an den Energiemärkten passiert – Ihr reiner Energiepreis bleibt derselbe für die gesamte abgeschlossene Lieferzeit. |
Ein Kunde hatte für seine Objekte vor dem Ukraine-Konflikt Energie-Festpreise abgeschlossen – damals noch bis Ende 2025 möglich. Durch den gesamten Ukraine-Konflikt und alle Zeiten massiver Preisanpassungen zahlte dieser Kunde weiterhin den ursprünglich vereinbarten Energiepreis. Keine einzige Anpassung. Dies brachte ihm eine exorbitante Ersparnis und bewahrte ihn davor, in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Viele seiner Kollegen, Freunde, Bekannten und Verwandten mit klassischen Tarifverträgen hingegen erhielten immense Preiserhöhungen – selbst mit der staatlichen Preisbremse waren diese Menschen mit enormen finanziellen Mehrbelastungen konfrontiert.
Noch gravierender traf es jene, die zusätzlich in die Grundversorgung gefallen sind – denn während der Krise gab es bei zahlreichen Versorgern sogar einen Aufnahmestopp für neue Kunden. In Krisenzeiten hat der Gesetzgeber zudem einen Notfallplan aktiviert, der regelt, wer in Versorgungsengpässen noch priorisiert beliefert wird. Je knapper die Ressource Strom oder Gas, desto strenger die Vergabe. Wer in dieser Situation ohne Vertrag dastand, war dem Markt schutzlos ausgeliefert – und der Grundversorgungstarif ist in solchen Phasen hochpreisig, da er als Auffangnetz der letzten Instanz gilt.
Der Unterschied: Auf den ersten Blick klingen beide Modelle ähnlich. Doch der Unterschied ist fundamental – er entscheidet darüber, wer das finanzielle Risiko trägt.
Klassischer TarifvertragDas Wort „Preisgarantie" klingt sicher. Doch im Kleingedruckten erlaubt eine AGB-Klausel dem Anbieter, den Preis bei gestiegenen Beschaffungskosten jederzeit zu erhöhen. Die Garantie schützt den Anbieter – nicht Sie. |
Energie-FestpreisvertragDas Energievolumen wird sofort an der Börse eingekauft und für die gesamte Laufzeit gesichert. Der Preis steht fest – nicht weil der Anbieter es hofft, sondern weil er es bereits bezahlt hat. |
Hintergrund:
Großabnehmer kennen Energie-Festpreisverträge in der Regel schon seit Jahrzehnten. Dabei handelt es sich um Verbrauchsstellen mit einem Mindestabnahmevolumen von mindestens 100.000 kWh bei Strom und 1,5 Millionen kWh bei Gas pro Lieferstelle. Diese kennen das Modell Energie-Festpreisvertrag, bei dem ihr Versorger direkt an der Börse für sie die Energie zum aktuellen Börsenpreis einkauft und für die gesamte Laufzeit sichert. Ein Betrieb kann schlicht nicht kalkulieren, wenn der Strom- oder Gaspreis unbekannt ist. Also sichert er sich ab – fest, oft Jahre im Voraus.
Für Privatpersonen, kleine und mittelständische Unternehmen wurde das lange und ist auch heute noch selten angeboten. Der Grund: Flexible Tarife mit Anpassungsrechten sind für Anbieter lukrativer. Der Energiemarkt für Privatkunden wurde in Deutschland erst 1998 liberalisiert, und das Festpreismodell für kleinere Abnehmer ist eine verhältnismäßig junge Entwicklung.
Was große Unternehmen seit Jahrzehnten nutzen, steht jetzt auch Hausverwaltungen, WEG-Verwaltern, kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Privatpersonen zur Verfügung.
Vorsicht:
Vergleichsportale zeigen täglich tausende Tarife – manche davon wirken wie echte Schnäppchen. Besonders verlockend sind Neukundenangebote mit Bonuszahlungen, die den Tarif im ersten Jahr günstig erscheinen lassen. Im zweiten Jahr steigen Grund- und Energiepreis dann oft deutlich an.
Ein Tarifanbieter, der heute einen günstigen Preis anbietet, hat die Energiemenge in der Regel noch nicht an der Börse eingekauft. Er arbeitet mit einer Mischkalkulation – im Gegensatz zum Energie-Festpreisvertrag, bei dem das Volumen für den gesamten abgeschlossenen Vertrag sofort direkt an der Börse eingekauft und gesichert wird. Da der Tarifanbieter das Preisrisiko nicht trägt, gibt er es per AGB-Klausel an den Kunden weiter. Beim Energie-Festpreisvertrag ist das ausgeschlossen – der Preis steht fest, nicht weil der Anbieter es hofft, sondern weil er es bereits bezahlt hat.
Risiko:
Ein Tarifvertrag kann vom Anbieter gekündigt werden – besonders dann, wenn die Marktpreise stark gestiegen sind. Die Folge: Der Kunde fällt automatisch in die Grundversorgung seines lokalen Netzbetreibers, die in der Regel deutlich teurer ist. Neue günstige Verträge sind in Hochpreisphasen kaum verfügbar.
Und selbst wenn es dem Kunden gelingt, einen neuen Versorger zu finden – bis dieser den Kunden aus der Grundversorgung herauslöst und die neue Belieferung beginnt, vergeht wertvolle Zeit. In genau diesem Zeitfenster laufen die hochpreisigen Grundversorgungskosten weiter. Diese zusätzliche finanzielle Belastung kommt zu allen anderen bereits gestiegenen Energiekosten noch obendrauf – und kann sich je nach Dauer auf eine erhebliche Summe summieren.
Die Energiepreisbremse 2022/2023 war eine politische Ausnahmemaßnahme. Eine vergleichbare staatliche Entlastung ist derzeit weder festgeschrieben noch absehbar. Ein Festpreisvertrag schließt dieses Szenario von vornherein aus.
Die Energiepreisbremse 2022/2023 war eine politische Ausnahmemaßnahme. Eine vergleichbare staatliche Entlastung ist derzeit weder festgeschrieben noch absehbar. Ein Festpreisvertrag schließt dieses Szenario von vornherein aus. |
Markteinordnung:
Energiepreise schwanken – in beide Richtungen. Die Preise sind nach dem Krisenhoch von 2022 wieder deutlich gefallen. Ob sie weiter sinken, stabil bleiben oder wieder steigen werden – keiner von uns hat die Glaskugel. Es wäre unseriös, eine Entwicklung in die eine oder andere Richtung mit Sicherheit vorherzusagen.
Gleichzeitig gibt es strukturelle Faktoren, die langfristig eher für steigende Preise sprechen. Wer sich ein objektives Bild machen möchte, dem empfehlen wir einen Blick auf die öffentlich zugänglichen Energie-Charts – dort lässt sich nachvollziehen, wie sich Angebot und Nachfrage nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern entwickeln. Sichtbar wird dort, wo unsere Versorgungslücken liegen, welche Trends sich abzeichnen und welche Elemente sich in den kommenden Jahren verändern werden – zum Beispiel der schrittweise Ausstieg aus Braun- und Steinkohle bis 2038, der bestehende Kapazitäten aus dem Markt nimmt.
Gleichzeitig steigt der globale Energiebedarf – durch Bevölkerungswachstum, Industrialisierung in Schwellenländern und die rasante Elektrifizierung des Alltags durch E-Mobilität, Wärmepumpen und KI-Rechenzentren – kontinuierlich und erheblich an. Weniger Erzeugungskapazität auf der einen Seite, massiv wachsender Bedarf auf der anderen: Wer sich dieses Bild ehrlich anschaut, kann seine eigenen Schlüsse ziehen.
DEin Festpreis bedeutet: Sie müssen nicht spekulieren. Sie tauschen die Chance auf möglicherweise günstigere Preise gegen die Sicherheit, nie deutlich mehr zu zahlen. |
Ihre Vorteile:
Ihre Energierechnung setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Der reine Energiepreis – also der Preis pro verbrauchter Kilowattstunde Strom oder Gas – ist nur ein Teil davon. Hinzu kommen gesetzlich vorgeschriebene Elemente wie Netzentgelte, Steuern, Umlagen und Abgaben, auf die kein Lieferant Einfluss hat.
Beim Energie-Festpreisvertrag erleben Sie zum ersten Mal 100-prozentige Transparenz: Auf Ihrer Rechnung ist klar ausgewiesen, was genau auf den reinen Energiepreis entfällt – und was auf die gesetzlichen Elemente. Beim klassischen Tarifvertrag hingegen wird nur eine Mischkalkulation ausgewiesen. Was tatsächlich auf den Energiepreis entfällt, bleibt im Dunkeln – und genau das gibt dem Anbieter den Spielraum für Preiserhöhungen mit beliebigen Begründungen.
Eine Preisgarantie im Tarifvertrag klingt verlässlich – hält aber in der Praxis oft nicht, was sie verspricht. Preisbindungsklauseln beziehen sich laut Bundesnetzagentur in der Regel nur auf einige Preisbestandteile. Ändert sich ein Preisbestandteil, der nicht von der Klausel umfasst ist, kann es trotz Preisgarantie zu einer Preisänderung kommen.
Im Klartext: Die Garantie existiert nur so lange, wie der Markt an der Börse auf gleichem Niveau handelt. Sobald Extremsituationen eintreten – ein heißer Sommer mit niedrigen Wasserständen, ein Krieg der Lieferketten unterbricht, die Sperrung von Seewegen, Lieferschwierigkeiten bei Gas, der Ausfall von Kraftwerken oder die Abschaltung von Atomkraftwerken – steigen die Beschaffungskosten. Und dann greift die AGB-Klausel: Der Anbieter darf den Preis erhöhen. Ein reales Beispiel aus der Energiekrise: Ein Kunde hatte einen Stromvertrag mit 24-monatiger Preisgarantie zu 29,53 ct/kWh – und erhielt dennoch eine Preiserhöhung auf 45,36 ct/kWh. Entscheidend ist immer, welche Preisbestandteile von der jeweiligen Preisgarantie tatsächlich umfasst sind.
Der Grund ist wirtschaftlicher Natur. Großabnehmer – also Verbrauchsstellen mit einem Mindestabnahmevolumen von mindestens 100.000 kWh bei Strom und 1,5 Millionen kWh bei Gas pro Lieferstelle – müssen zwingend mit festen Kosten kalkulieren. Ein Produktionsbetrieb, der nicht weiß, was der Strom im nächsten Jahr kostet, kann keine verlässlichen Preise kalkulieren. Deshalb nutzen diese Unternehmen seit Jahrzehnten Festpreismodelle, bei denen ihr Versorger die Energie direkt an der Börse einkauft und für die gesamte Laufzeit sichert.
Für kleinere Kunden hat sich dieses Modell lange nicht gerechnet: Der Aufwand für den Versorger – individuelle Verhandlung, direkter Börseneinkauf, persönliche Vertragsbetreuung – lohnte sich bei kleinen Mengen schlicht nicht. Als 1998 der Energiemarkt für Privatkunden liberalisiert wurde, entstand das Massenmodell Tarifvertrag: einfach, kostengünstig in der Verwaltung – aber mit maximalem Anpassungsrecht für den Anbieter. Das Energie-Festpreismodell für kleinere Abnehmer ist eine verhältnismäßig junge Entwicklung – und noch immer nicht jedem bekannt.
Wird Ihr Tarifvertrag gekündigt, stehen Sie vor mehreren offenen Fragen: Wer nimmt mich als neuen Kunden auf? Wie schnell funktioniert der Wechselprozess? Wie sind die Konditionen zu diesem Zeitpunkt? Und wie lange bleibe ich in der Grundversorgung? Extremsituationen haben gezeigt, dass es durchaus passieren kann, dass man in der Grundversorgung bleiben muss – etwa weil Versorger einen Aufnahmestopp verhängen. Die Grundversorgung ist in solchen Phasen hochpreisig, da sie als Auffangnetz der letzten Instanz gilt. Jeder Tag, den Sie dort verbringen, kostet deutlich mehr. Mit einem Energie-Festpreisvertrag stellt sich diese Frage nicht: Er kann nicht aufgrund veränderter Beschaffungskosten gekündigt werden. Sie sind für die gesamte vereinbarte Lieferzeit abgesichert.
Ein Energie-Festpreisvertrag lohnt sich für all jene, denen Planungssicherheit und Kostenkontrolle wichtig sind – unabhängig vom Verbrauchsvolumen. Für Menschen, denen Stabilität und Sicherheit wichtig sind. Für alle, die sich in Krisenzeiten absichern möchten.
Kurz gesagt: Ein Energie-Festpreisvertrag ist für jedermann etwas, der auf diese Elemente Wert legt und sich für die nächsten Jahre planbar aufstellen möchte.
Viele günstige Neukundentarife basieren auf einer Mischkalkulation – der Anbieter kauft die Energiemenge nicht sofort an der Börse ein, sondern spekuliert darauf, dass die Preise stabil bleiben. Das Preisrisiko trägt er nicht selbst, sondern gibt es per AGB-Klausel an den Kunden weiter. Zudem sind viele Neukundenangebote im zweiten Jahr deutlich teurer. Beim Energie-Festpreisvertrag wird das gesamte Volumen sofort für die Laufzeit gesichert – der Preis steht fest, weil er bereits bezahlt wurde.
Für jeden. Ob Privathaushalt, Hausverwaltung, WEG-Verwalter, kleines oder mittelständisches Unternehmen – wer Planungssicherheit und Kostenkontrolle möchte, ist mit einem Energie-Festpreisvertrag gut aufgestellt.
EnergieVertragswerk Deutschland berät Sie absolut kostenfrei und unverbindlich. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, jedem Planungssicherheit und Kostenkontrolle zu ermöglichen. Wir wissen, dass viele dieses Modell nicht kennen – und haben in unserem Wertesystem fest verankert, dass jeder das Anrecht auf Aufklärung auch in diesem Bereich hat. Transparenz und Fairness sind keine Versprechen für uns – sie sind die Grundlage unserer Arbeit.